Unter der Sanierung von Liegenschaften verstehen wir nicht nur groß angelegte Renovierungsmaßnahmen der gesamten Liegenschaft, sondern auch kleinere Reparaturen, die gerade im Altbau in regelmäßigen Abständen anfallen.

Weiters gehören auch Arbeiten wie Noteinsätze (zB bei Rohrgebrechen) oder von der Behörde geforderte Arbeiten wie Bauaufträge udgl in diesen Bereich.

Wenn wir als Verwaltung Arbeiten an der Liegenschaft durchführen lassen, so geschieht dies immer nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n). Ein Auftrag wird nur dann von uns erteilt, wenn diesbezüglich das Einverständnis des/der Eigentümer(s) eingeholt wurde. Ausgenommen sind natürlich dringend notwendige Arbeiten, die keinen Aufschub dulden und rasches Handeln unumgänglich ist, wie zB Rohrgebrechen oder wenn Gefahr in Verzug besteht.

Selbstverständlich besteht für den/die Eigentümer einer Liegenschaft immer die Möglichkeit, die zu beauftragenden Firmen selbst auszuwählen. Hier richten wir uns ganz nach Ihren Wünschen.

In allen anderen Fällen können wir jedoch auf seriöse und kompetente Gewerbetreibende zurückgreifen. Von Architekten über Installateure, Elektriker bis hin zu Schlossern und Baumeistern.

Wir verstehen es als Selbstverständlichkeit für erforderliche Arbeiten mehrere Kostenvoranschläge einzuholen und die Kosten im Hinblick auf die Beauftragung so gering wie möglich zu halten.

Ganz gleich welche Arbeiten Sie an Ihrer Liegenschaft durchführen lassen wollen, ob es nur die Neubeschriftung einer Sprechanlage oder eine Sockelsanierung nach § 18 Verfahren sein soll, wir beraten Sie und beaufsichtigen den Ablauf. Von der Planung über die Bauüberwachung bis hin zur Kontrolle der Rechnungen und der steuerlichen Absetzbarkeit der getätigten Investitionen.

Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren? Senden Sie uns doch ein E-Mail an: hausverwaltung@keppert.at und fordern Sie Ihr persönliches Angebot an.